Entschuldigungpraxis bei Erkrankungen in der SI (5. – 10. Klasse)

 

Bei Erkrankung geht die Erstinformation über eine Mitschülerin an die Schule. Bei längerer Erkrankung wird die Klassenleitung spätestens am 3. Tag schriftlich informiert.

Bei Rückkehr in die Schule erfolgt die schriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung.

 

Arzttermine:

Arzttermine sollen außerhalb der Unterrichtszeit liegen. Sollte aus medizinischen Gründen nur ein Arzttermin am Vormittag möglich sein, so ist eine Bitte um Beurlaubung vorab an den Fachlehrer/In bzw. Klassenleitung zu richten. Bei Rückkehr in die Schule erhält der Fachlehrer bzw. Klassenleitung eine Bescheinigung der Arztpraxis.

 

 

Entschuldigungpraxis bei Erkrankungen in der SII (11. – 13. Klasse)

 

Bei einer Erkrankung ist die Schule spätestens am 3. Tag durch eine Email bzw. eine WebUntis-Nachricht an die Stammkursleitung zu unterrichten.

Ist eine Schülerin bei einer Kursarbeit erkrankt, so muss dies am Tag der Kursarbeit vor 7.55 Uhr dem Sekretariat (06131/260122) unter Angabe der Fachlehrerin/ des Fachlehrers mitgeteilt werden.

 

Arzttermine:

Außerhalb der Unterrichtszeit entsprechend der Regelung Auszubildende- und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmergesetz. Falls es medizinische Gründe gibt, die erforderlich machen, dass der Arztbesuch während der Unterrichtszeit stattfinden muss, ist rechtzeitig vor dem Arztbesuch von der Stammkursleitung eine Beurlaubung zu beantragen. Solche Termine dürfen nicht mit Klausurterminen kollidieren.

 

 

Beurlaubungen in SI und SII ( 5. – 13. Klasse)

 

Für Beurlaubungen gelten folgende Regelungen nach §38 übergreifende Schulordnung vom 12.6.2009, geändert am 24.04.2018:

 

- Für einzelne Unterrichtsstunden beurlaubt die/der Fachlehrer[in].

- Bis zu 3 Unterrichtstage beurlaubt die/der Stammkursleiter[in].

- „Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten.“ (§38 Schulordnung)

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